Agentur in schwierigen Zeiten
Code deiner Agentur bewerten

Code und Rechte

Nutzungsrechte an Software: Was du dem Kunden gibst und was du behältst

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Das Urheberrecht an Software bleibt in Deutschland beim Urheber, der Kunde bekommt Nutzungsrechte nach § 31 UrhG. Wie weit diese Rechte reichen, steht im Vertrag, und wenn dort nichts steht, entscheidet der Vertragszweck. Wer seine eigenen Bibliotheken und Tools behalten will, muss sie im Vertrag ausdrücklich ausnehmen.

Nutzungsrechte an Software regelt in Deutschland das Urheberrechtsgesetz. Computerprogramme sind nach §§ 69a ff. UrhG geschützt, und das Urheberrecht selbst bleibt nach § 29 UrhG immer beim Urheber.

Was der Kunde von deiner Agentur bekommt, sind Nutzungsrechte nach § 31 UrhG: einfach oder ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt oder unbeschränkt.

Wie weit sie reichen, bestimmt der Vertrag. Schweigt er, entscheidet der Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG).

Für deine Agentur ist das die wichtigste Stellschraube, wenn du nach dem Projekt noch etwas besitzen willst.

Was ist durch das Urheberrecht an Software geschützt?

Geschützt ist jedes Computerprogramm, das eine eigene geistige Schöpfung ist, in jeder Gestalt: Quellcode, Objektcode, Entwurfsmaterial (§ 69a Abs. 1 und 3 UrhG). Die Messlatte ist niedrig. Qualität und Ästhetik spielen keine Rolle.

Frei bleiben Ideen und Grundsätze, auch die hinter Schnittstellen (§ 69a Abs. 2 UrhG). Ein Konkurrent darf also:

Er darf deinen Code nicht kopieren. Für die Bewertung von Code heißt das: Wert hat die konkrete Umsetzung, die funktioniert, getestet ist und sich einsetzen lässt.

Der Rechtsinhaber entscheidet nach § 69c UrhG allein über Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung. Das sind die Bausteine, aus denen jede Rechteklausel zusammengesetzt wird.

Welche Nutzungsrechte bekommt der Kunde?

In Agenturverträgen begegnen dir drei Muster.

MusterWas der Kunde bekommtWas du behältstTypischer Fall
Alles exklusivAusschließliches, unbeschränktes Recht an allem, was im Projekt entsteht, oft inklusive deiner WerkzeugePraktisch nichtsKonzern-Einkaufsbedingungen, Start-ups vor einer Finanzierung
Ergebnis exklusiv, Bausteine einfachAusschließliches Recht am projektspezifischen Code, einfaches Recht an deinen vorbestehenden BausteinenBibliotheken, Tools, generischer CodeNormale Individualentwicklung
Alles einfachEinfaches Recht zur Nutzung, eventuell mit BearbeitungRechte am gesamten CodePlattformen, die du für mehrere Kunden betreibst, Produkte mit Konfiguration

Das zweite Muster ist für die meisten Projekte fair. Der Kunde kann mit dem Ergebnis machen, was er will, auch den Dienstleister wechseln. Du behältst, was du vor dem Projekt hattest und was nicht kundenspezifisch ist.

Dafür brauchst du zwei Dinge im Vertrag:

Was passiert, wenn der Vertrag zu den Rechten schweigt?

Dann gilt § 31 Abs. 5 UrhG, die Zweckübertragungslehre. Der Kunde bekommt die Rechte, die er für den gemeinsam vorausgesetzten Zweck braucht. Bei einer Webanwendung für den eigenen Betrieb sind das die Rechte, sie zu betreiben und zu nutzen.

Offen bleibt dann, ob er die Software:

Wie formulierst du die Rechteklausel?

Drei Punkte entscheiden, wie die Klausel wirkt.

PunktWeit für den KundenEng und klar
Gegenstand„Alle Arbeitsergebnisse“ erfasst alles, was dein Team angefasst hat„Die im Pflichtenheft beschriebene Software, ausgenommen vorbestehende Rechte und Open-Source-Komponenten“ erfasst, was verkauft wurde
ZeitpunktRechte mit Entstehung: Der Kunde hat sie, auch wenn er nie zahltRechte mit vollständiger Zahlung: Du hast ein Druckmittel, wenn Rechnungen offen bleiben. Bis dahin bekommt der Kunde ein einfaches Recht zum Testen
NutzungsartenNicht genanntAufgezählt: nutzen, vervielfältigen, bearbeiten, an verbundene Unternehmen weitergeben, durch Dritte betreiben lassen

Beim Gegenstand zählt die Definition mehr als der Satz, der die Rechte einräumt. Bei den Nutzungsarten gilt: Was nicht drinsteht, gibt es nach § 31 Abs. 5 UrhG im Zweifel nicht.

Darf der Kunde die Rechte weitergeben?

Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers übertragen werden (§ 34 Abs. 1 UrhG). Die Zustimmung darf nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden.

Für Software gelten einige Schutzregeln des allgemeinen Urheberrechts nicht. Nach § 69a Abs. 5 UrhG sind unter anderem die Regeln zur angemessenen Vergütung (§§ 32 bis 32g UrhG) und das Rückrufsrecht wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) auf Computerprogramme nicht anzuwenden.

Was bleibt dir am Ende des Projekts?

Wenn Arbeits-, Freelancer- und Kundenverträge die Rechte ausdrücklich regeln, eine ganze Menge:

Wer sich die Mühe macht, das für alle Repos aufzuschreiben, hat am Ende drei Stapel: sicher meins, sicher beim Kunden, unklar. Nur der erste Stapel lässt sich lizenzieren. Der dritte braucht einen Blick in den Vertrag.

Wie du das für Angestellte, Freelancer und Kundenprojekte prüfst, steht in Wem gehört der Code?. Wie Lizenzen an deinem eigenen Code aussehen, steht in Softwarelizenz, und was der erste Stapel wert sein kann, in Was ist Code wert?.

Häufige Fragen

Kann man das Urheberrecht an Software übertragen?

Nein. Nach § 29 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht nicht übertragbar, außer im Erbfall. Übertragen werden Nutzungsrechte nach § 31 UrhG. Ein ausschließliches, unbeschränktes Nutzungsrecht kommt einer Übertragung wirtschaftlich nahe.

Welche Nutzungsrechte bekommt der Kunde, wenn im Vertrag nichts steht?

Nach § 31 Abs. 5 UrhG die Rechte, die der gemeinsam vorausgesetzte Vertragszweck erfordert. Bei Individualsoftware ist das in der Regel das Recht, die Software für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Ob auch Bearbeitung, Weitergabe oder Exklusivität dazugehören, ist dann Auslegungssache.

Darf der Kunde seine Nutzungsrechte an einen Dritten weitergeben?

Nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers (§ 34 Abs. 1 UrhG), die nicht wider Treu und Glauben verweigert werden darf. Ohne Zustimmung geht es, wenn das Recht bei der Veräußerung eines Unternehmens mit übertragen wird (§ 34 Abs. 3 UrhG). Viele Verträge regeln die Zustimmung gleich mit.

Was sind vorbestehende Rechte im Softwarevertrag?

Code, Bibliotheken und Werkzeuge, die die Agentur schon vor dem Projekt hatte oder außerhalb des Projekts entwickelt. Ein guter Vertrag lässt sie bei der Agentur und gibt dem Kunden ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht, soweit sie im gelieferten Ergebnis stecken.

Code deiner Agentur bewerten