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Code und Rechte

Softwarelizenz: Was deine Agentur an eigenem Code vergeben kann

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Eine Softwarelizenz ist in Deutschland die Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Computerprogramm nach § 31 UrhG. Das Urheberrecht selbst bleibt beim Urheber (§ 29 UrhG), du vergibst nur Rechte zur Nutzung. Deshalb kannst du denselben Code mehrfach lizenzieren, solange dir die Rechte daran gehören.

Eine Softwarelizenz ist in Deutschland die Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Computerprogramm. Grundlage sind § 31 UrhG für Nutzungsrechte allgemein und §§ 69a bis 69g UrhG für Software. Das Urheberrecht selbst kann man nach § 29 UrhG nicht übertragen.

Wer Software „verkauft“, vergibt also immer Rechte zur Nutzung: Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Bereitstellung im Netz. Für deine Agentur heißt das: Jedes Repo, an dem dir die Rechte gehören, kannst du lizenzieren, auch mehrfach und an verschiedene Kunden. Welche Repos das sind, entscheidet der Vertrag, unter dem der Code entstanden ist.

Was ist eine Softwarelizenz genau?

Das UrhG schützt Computerprogramme „in jeder Gestalt“, also Quellcode, Objektcode und Entwurfsmaterial (§ 69a Abs. 1 UrhG). Geschützt ist der konkrete Ausdruck. Ideen und Grundsätze dahinter, auch die hinter Schnittstellen, sind frei (§ 69a Abs. 2 UrhG).

Die Hürde ist niedrig: Es reicht, dass das Programm eine eigene geistige Schöpfung ist, ästhetische oder qualitative Kriterien zählen nicht (§ 69a Abs. 3 UrhG). Fast jeder Code, den deine Leute schreiben, ist damit geschützt.

Der Rechtsinhaber hat nach § 69c UrhG das ausschließliche Recht auf vier Dinge:

  1. Vervielfältigung, auch das Laden in den Arbeitsspeicher und das Ausführen, wenn dafür eine Kopie entsteht.
  2. Bearbeitung, also Übersetzen, Ändern, Umbauen.
  3. Verbreitung des Originals oder von Kopien, einschließlich Vermietung.
  4. Öffentliche Wiedergabe, insbesondere die Bereitstellung im Netz.

Eine Lizenz ist der Vertrag, mit dem du einem anderen einen Teil dieser Rechte gibst. Mehr ist es nicht.

Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht?

Das ist die wichtigste Entscheidung in jeder Lizenz, und § 31 UrhG kennt genau zwei Formen.

Einfaches NutzungsrechtAusschließliches Nutzungsrecht
Lizenznehmer darf nutzenJaJa
Andere dürfen auch nutzenJaNein
Du darfst selbst weiter nutzenJaNur wenn du es dir vorbehältst
Lizenznehmer darf weitere Rechte vergebenNur, wenn der Vertrag es erlaubtMit Zustimmung des Rechtsinhabers (§ 35 UrhG), die meist gleich im Vertrag steht
Typischer EinsatzProdukt, Bibliothek, Plattform für viele KundenIndividualsoftware, Kunde will Exklusivität

Beide Formen lassen sich räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränken (§ 31 Abs. 1 UrhG). Ein ausschließliches Recht kann also nur für eine Branche gelten, nur für Deutschland, nur für fünf Jahre.

Für Individualsoftware verlangen Kunden fast immer das ausschließliche, unbeschränkte Recht. Das ist ihr gutes Recht, und es ist der Grund, warum viele Agenturen am Ende eines Projekts nichts in der Hand haben. Wie du deine eigenen Bausteine aus dieser Exklusivität heraushältst, steht in Nutzungsrechte an Software.

Was muss in einer Softwarelizenz stehen?

Fehlt im Vertrag die Liste der Nutzungsarten, greift § 31 Abs. 5 UrhG, die Zweckübertragungslehre. Der Lizenznehmer bekommt dann nur die Rechte, die der gemeinsam vorausgesetzte Vertragszweck verlangt. Das schützt den Urheber, macht aber jede vage Lizenz zum Streitfall.

Schreib deshalb auf:

Was darf der Lizenznehmer immer, egal was im Vertrag steht?

Einige Rechte kann eine Lizenz nicht wegnehmen. Wer zur Nutzung berechtigt ist, darf:

Vertragsklauseln, die das verbieten, sind nichtig (§ 69g Abs. 2 UrhG).

Auch die Fehlerberichtigung gehört nach § 69d Abs. 1 UrhG zur bestimmungsgemäßen Benutzung. Diese Regel gilt aber nur, soweit der Vertrag nichts Besonderes regelt. Wenn du Wartung und Fehlerbehebung selbst verkaufen willst, gehört das deshalb ausdrücklich in den Vertrag.

Welche Lizenzmodelle passen zu einer Agentur?

ModellWas der Kunde bekommtWas du behältstWann es passt
DauerlizenzEinfaches Recht, unbefristet, gegen EinmalbetragCode und alle übrigen RechteTools und Module, die beim Kunden laufen
Abo oder SaaSZugang auf Zeit, du betreibstAlles, inklusive BetriebWiederkehrende Umsätze, wenig Weitergabe von Code
QuellcodelizenzEinfaches Recht inklusive BearbeitungRechte an deinem Original und an der WeiterentwicklungKunde will selbst weiterentwickeln
White LabelRecht zum Weitervertrieb unter eigener MarkeCode, oft mit UmsatzbeteiligungAndere Agenturen, Systemhäuser
Exklusiv in ScheibenAusschließliches Recht für Branche, Land oder ZeitAlle anderen ScheibenBranchenlösungen mit wenigen großen Kunden

Für eine Agentur, die bisher nur Projekte verkauft hat, ist die Quellcodelizenz der natürliche Einstieg. Der Kunde ist es gewohnt, Code zu bekommen. Neu ist nur, dass du ihn nicht mehr exklusiv hergibst.

Darf deine Agentur den Code überhaupt lizenzieren?

Lizenzieren kannst du nur, was dir gehört. Drei Fragen klären das:

  1. Wer hat ihn geschrieben? Bei Angestellten, die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben programmiert haben, darf der Arbeitgeber alle vermögensrechtlichen Befugnisse ausüben, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 69b UrhG). Bei Freelancern gilt das nicht. Hier brauchst du einen Freelancervertrag mit einer Klausel, die dir die Nutzungsrechte einräumt.
  2. Was steht im Kundenvertrag? Hat der Kunde ein ausschließliches Recht am gesamten Ergebnis bekommen, ist dieser Code zu. Hat er ein einfaches Recht, oder sind deine Bibliotheken ausgenommen, ist er offen.
  3. Was steckt an Open Source drin? Komponenten unter Copyleft-Lizenzen können festlegen, unter welchen Bedingungen du dein Produkt weitergeben darfst.

Die ausführliche Prüfung für Angestellte, Freelancer und Kundenprojekte steht in Wem gehört der Code?.

Lizenzieren oder verkaufen?

LizenzVerkauf
Rechte danachBleiben bei dir, du kannst sie wieder vergebenAusschließliches, unbeschränktes Recht beim Käufer, du bist raus
GeldWeniger pro Abschluss, dafür öfterEinmal

Was für dich besser passt, hängt davon ab, wie viele mögliche Lizenznehmer es für den Code gibt. Die Abwägung steht in Quellcode verkaufen.

Häufige Fragen

Was ist eine Softwarelizenz nach deutschem Recht?

Eine Softwarelizenz ist die vertragliche Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Computerprogramm nach § 31 UrhG in Verbindung mit §§ 69a ff. UrhG. Der Lizenznehmer darf das Programm auf die vereinbarte Art nutzen. Das Urheberrecht selbst ist nach § 29 UrhG nicht übertragbar und bleibt beim Urheber.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht?

Mit einem einfachen Nutzungsrecht darf der Lizenznehmer die Software nutzen, andere dürfen das aber auch. Ein ausschließliches Nutzungsrecht schließt alle anderen aus, auch dich selbst, wenn du dir die eigene Nutzung nicht vorbehältst (§ 31 Abs. 2 und 3 UrhG).

Kann eine Agentur Code lizenzieren, den sie für einen Kunden geschrieben hat?

Nur wenn die Rechte bei der Agentur geblieben sind. Hat der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht bekommen, ist der Code für dich zu. Hat er ein einfaches Nutzungsrecht, oder betrifft es deine eigenen Bibliotheken und Tools, kannst du lizenzieren. Entscheidend ist der Vertrag.

Was passiert, wenn im Lizenzvertrag die Nutzungsarten nicht genannt sind?

Dann gilt nach § 31 Abs. 5 UrhG der Vertragszweck. Der Lizenznehmer bekommt die Rechte, die er für den gemeinsam vorausgesetzten Zweck braucht, und nicht mehr. Wer Klarheit will, zählt die Nutzungsarten einzeln auf.

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