Eine Softwarelizenz ist in Deutschland die Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Computerprogramm. Grundlage sind § 31 UrhG für Nutzungsrechte allgemein und §§ 69a bis 69g UrhG für Software. Das Urheberrecht selbst kann man nach § 29 UrhG nicht übertragen.
Wer Software „verkauft“, vergibt also immer Rechte zur Nutzung: Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Bereitstellung im Netz. Für deine Agentur heißt das: Jedes Repo, an dem dir die Rechte gehören, kannst du lizenzieren, auch mehrfach und an verschiedene Kunden. Welche Repos das sind, entscheidet der Vertrag, unter dem der Code entstanden ist.
Was ist eine Softwarelizenz genau?
Das UrhG schützt Computerprogramme „in jeder Gestalt“, also Quellcode, Objektcode und Entwurfsmaterial (§ 69a Abs. 1 UrhG). Geschützt ist der konkrete Ausdruck. Ideen und Grundsätze dahinter, auch die hinter Schnittstellen, sind frei (§ 69a Abs. 2 UrhG).
Die Hürde ist niedrig: Es reicht, dass das Programm eine eigene geistige Schöpfung ist, ästhetische oder qualitative Kriterien zählen nicht (§ 69a Abs. 3 UrhG). Fast jeder Code, den deine Leute schreiben, ist damit geschützt.
Der Rechtsinhaber hat nach § 69c UrhG das ausschließliche Recht auf vier Dinge:
- Vervielfältigung, auch das Laden in den Arbeitsspeicher und das Ausführen, wenn dafür eine Kopie entsteht.
- Bearbeitung, also Übersetzen, Ändern, Umbauen.
- Verbreitung des Originals oder von Kopien, einschließlich Vermietung.
- Öffentliche Wiedergabe, insbesondere die Bereitstellung im Netz.
Eine Lizenz ist der Vertrag, mit dem du einem anderen einen Teil dieser Rechte gibst. Mehr ist es nicht.
Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht?
Das ist die wichtigste Entscheidung in jeder Lizenz, und § 31 UrhG kennt genau zwei Formen.
| Einfaches Nutzungsrecht | Ausschließliches Nutzungsrecht | |
|---|---|---|
| Lizenznehmer darf nutzen | Ja | Ja |
| Andere dürfen auch nutzen | Ja | Nein |
| Du darfst selbst weiter nutzen | Ja | Nur wenn du es dir vorbehältst |
| Lizenznehmer darf weitere Rechte vergeben | Nur, wenn der Vertrag es erlaubt | Mit Zustimmung des Rechtsinhabers (§ 35 UrhG), die meist gleich im Vertrag steht |
| Typischer Einsatz | Produkt, Bibliothek, Plattform für viele Kunden | Individualsoftware, Kunde will Exklusivität |
Beide Formen lassen sich räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränken (§ 31 Abs. 1 UrhG). Ein ausschließliches Recht kann also nur für eine Branche gelten, nur für Deutschland, nur für fünf Jahre.
Für Individualsoftware verlangen Kunden fast immer das ausschließliche, unbeschränkte Recht. Das ist ihr gutes Recht, und es ist der Grund, warum viele Agenturen am Ende eines Projekts nichts in der Hand haben. Wie du deine eigenen Bausteine aus dieser Exklusivität heraushältst, steht in Nutzungsrechte an Software.
Was muss in einer Softwarelizenz stehen?
Fehlt im Vertrag die Liste der Nutzungsarten, greift § 31 Abs. 5 UrhG, die Zweckübertragungslehre. Der Lizenznehmer bekommt dann nur die Rechte, die der gemeinsam vorausgesetzte Vertragszweck verlangt. Das schützt den Urheber, macht aber jede vage Lizenz zum Streitfall.
Schreib deshalb auf:
- Lizenzgegenstand. Welches Programm, welche Version, Quellcode oder nur Objektcode, welche Dokumentation.
- Art des Rechts. Einfach oder ausschließlich.
- Nutzungsarten, einzeln. Installieren und ausführen, bearbeiten, in eigene Produkte einbauen, an Dritte weitergeben, als SaaS betreiben.
- Beschränkungen. Anzahl Nutzer oder Instanzen, Gebiet, Laufzeit, Branche.
- Unterlizenzen und Weitergabe. Darf der Lizenznehmer seine Kunden, Konzerngesellschaften oder Dienstleister mitnutzen lassen?
- Vergütung. Einmalbetrag, laufende Gebühr, Umsatzbeteiligung.
- Open Source. Welche fremden Komponenten drin sind und unter welcher Lizenz. Das ist der Teil, an dem Käufer und Lizenznehmer zuerst bohren.
- Gewährleistung und Haftung. Was du für den Code garantierst und was nicht.
Was darf der Lizenznehmer immer, egal was im Vertrag steht?
Einige Rechte kann eine Lizenz nicht wegnehmen. Wer zur Nutzung berechtigt ist, darf:
- eine Sicherungskopie machen, wenn sie für die weitere Nutzung nötig ist (§ 69d Abs. 2 UrhG);
- das Programm beobachten, untersuchen und testen, um die Ideen dahinter zu verstehen (§ 69d Abs. 3 UrhG);
- unter engen Voraussetzungen dekompilieren, um Interoperabilität mit einem eigenen Programm herzustellen (§ 69e UrhG).
Vertragsklauseln, die das verbieten, sind nichtig (§ 69g Abs. 2 UrhG).
Auch die Fehlerberichtigung gehört nach § 69d Abs. 1 UrhG zur bestimmungsgemäßen Benutzung. Diese Regel gilt aber nur, soweit der Vertrag nichts Besonderes regelt. Wenn du Wartung und Fehlerbehebung selbst verkaufen willst, gehört das deshalb ausdrücklich in den Vertrag.
Welche Lizenzmodelle passen zu einer Agentur?
| Modell | Was der Kunde bekommt | Was du behältst | Wann es passt |
|---|---|---|---|
| Dauerlizenz | Einfaches Recht, unbefristet, gegen Einmalbetrag | Code und alle übrigen Rechte | Tools und Module, die beim Kunden laufen |
| Abo oder SaaS | Zugang auf Zeit, du betreibst | Alles, inklusive Betrieb | Wiederkehrende Umsätze, wenig Weitergabe von Code |
| Quellcodelizenz | Einfaches Recht inklusive Bearbeitung | Rechte an deinem Original und an der Weiterentwicklung | Kunde will selbst weiterentwickeln |
| White Label | Recht zum Weitervertrieb unter eigener Marke | Code, oft mit Umsatzbeteiligung | Andere Agenturen, Systemhäuser |
| Exklusiv in Scheiben | Ausschließliches Recht für Branche, Land oder Zeit | Alle anderen Scheiben | Branchenlösungen mit wenigen großen Kunden |
Für eine Agentur, die bisher nur Projekte verkauft hat, ist die Quellcodelizenz der natürliche Einstieg. Der Kunde ist es gewohnt, Code zu bekommen. Neu ist nur, dass du ihn nicht mehr exklusiv hergibst.
Darf deine Agentur den Code überhaupt lizenzieren?
Lizenzieren kannst du nur, was dir gehört. Drei Fragen klären das:
- Wer hat ihn geschrieben? Bei Angestellten, die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben programmiert haben, darf der Arbeitgeber alle vermögensrechtlichen Befugnisse ausüben, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 69b UrhG). Bei Freelancern gilt das nicht. Hier brauchst du einen Freelancervertrag mit einer Klausel, die dir die Nutzungsrechte einräumt.
- Was steht im Kundenvertrag? Hat der Kunde ein ausschließliches Recht am gesamten Ergebnis bekommen, ist dieser Code zu. Hat er ein einfaches Recht, oder sind deine Bibliotheken ausgenommen, ist er offen.
- Was steckt an Open Source drin? Komponenten unter Copyleft-Lizenzen können festlegen, unter welchen Bedingungen du dein Produkt weitergeben darfst.
Die ausführliche Prüfung für Angestellte, Freelancer und Kundenprojekte steht in Wem gehört der Code?.
Lizenzieren oder verkaufen?
| Lizenz | Verkauf | |
|---|---|---|
| Rechte danach | Bleiben bei dir, du kannst sie wieder vergeben | Ausschließliches, unbeschränktes Recht beim Käufer, du bist raus |
| Geld | Weniger pro Abschluss, dafür öfter | Einmal |
Was für dich besser passt, hängt davon ab, wie viele mögliche Lizenznehmer es für den Code gibt. Die Abwägung steht in Quellcode verkaufen.