Für Softwareagenturen in Deutschland ist Regulierung in den letzten Jahren vom Randthema zum festen Punkt in jeder Ausschreibung geworden.
| Regel | Stand |
|---|---|
| NIS2 | Gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 |
| Cyber Resilience Act | Meldepflichten seit dem 11. September 2026, der Rest ab dem 11. Dezember 2027 |
| Barrierefreiheit, E-Rechnung, KI-Verordnung | Gelten schon oder schrittweise, Details unten |
Für jede Regel gibt es zwei Fragen: Trifft sie deine Agentur selbst? Und was verlangen deine Kunden deswegen von dir?
NIS2: Trifft das meine Agentur?
- Direkt nur, wenn deine Agentur in einen der Sektoren nach Anlage 1 oder 2 BSIG fällt und die Größenschwellen erreicht.
- Indirekt fast immer, weil betroffene Kunden die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern müssen (§ 30 Abs. 2 BSIG).
Die Details stehen in NIS2 für Agenturen.
Cyber Resilience Act: Wann bin ich Hersteller?
Sobald du ein Produkt mit digitalen Elementen unter deinem Namen auf den EU-Markt bringst, auch Software und Bibliotheken (Art. 3 Nr. 13 Verordnung (EU) 2024/2847).
Barrierefreiheit und E-Rechnung in zwei Sätzen
Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen seit dem 28. Juni 2025. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 BFSG, wer weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat.
Was das für Shops und Apps deiner Kunden heißt, steht in BFSG für Agenturen.
E-Rechnung. Für inländische B2B-Umsätze musst du seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können (§ 14 UStG). Für das Ausstellen gibt es Übergangsfristen (§ 27 Abs. 38 UStG):
- allgemein bis zum 31. Dezember 2026,
- für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro bis zum 31. Dezember 2027.
Was das für Abschläge, Retainer und Lizenzen heißt, steht in E-Rechnung.
Was hat Regulierung mit meinem Code zu tun?
Mehr, als man denkt. Wer eigenen Code lizenziert, wird unter Umständen zum Hersteller im Sinne des Cyber Resilience Act und muss Sicherheitsupdates über einen Unterstützungszeitraum liefern.
Welche Regeln betreffen Agenturen noch?
- KI-Verordnung: Anbieter oder Betreiber, Transparenzpflichten, Fristen.
- BFSG für Agenturen: welche Shops und Apps barrierefrei sein müssen.
- E-Rechnung: Übergangsfristen und Lizenzen ins Ausland.
- Auftragsverarbeitung: der Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
- Nearshoring: Haftung, Arbeitnehmerüberlassung und Rechte am Code.
- Forschungszulage: Geld vom Finanzamt für eigene Entwicklung.
- Steuern auf Lizenzeinnahmen: was bei Lizenz und Verkauf hängen bleibt.