Agentur in schwierigen Zeiten
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Häufige Fragen von Agenturinhabern

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Fünfzehn Fragen, die Inhaber von Softwareagenturen in Deutschland am häufigsten stellen: zu Rechten am Code, zu Lizenz und Verkauf, zu Verträgen und zu NIS2, Cyber Resilience Act und Co. Jede Antwort ist kurz und verweist auf die Seite mit den Details.

Hier stehen die Fragen, die Inhaber von Software- und Digitalagenturen in Deutschland am häufigsten stellen. Die Antworten sind kurz. Wer es genauer wissen will, findet die Details auf den verlinkten Seiten:

Fristen und Schwellen stehen dort mit Quelle.

Wem gehört der Code, den meine Agentur für einen Kunden entwickelt?

Das Urheberrecht bleibt in Deutschland beim Urheber und ist nach § 29 UrhG nicht übertragbar. Der Kunde bekommt Nutzungsrechte nach § 31 UrhG, und zwar die, die im Vertrag stehen. Steht dort nichts, entscheidet der Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Was nicht an den Kunden geht, bleibt bei deiner Agentur.

Gehört der Code meiner Angestellten automatisch der Agentur?

Wirtschaftlich ja. Schafft ein Arbeitnehmer ein Programm in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach Anweisung, ist nach § 69b UrhG ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Klausel im Arbeitsvertrag brauchst du dafür nicht.

Mein Freelancer hat keinen schriftlichen Vertrag unterschrieben. Wem gehört sein Code?

Die Rechte liegen beim Freelancer. Deine Agentur hat die Nutzungsrechte, die der Zweck der Zusammenarbeit verlangt (§ 31 Abs. 5 UrhG). Für eine exklusive Weitergabe an den Kunden oder eine Lizenz an Dritte reicht das oft nicht. Hol eine nachträgliche schriftliche Rechteeinräumung ein.

Kann ich Code lizenzieren, den ich für einen Kunden geschrieben habe?

Nur den Teil, an dem dir die Rechte geblieben sind. Hat der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht am Projektcode, ist dieser Teil zu. Deine vorbestehenden Bibliotheken und Tools, die im Vertrag ausgenommen sind, und Projekte mit einfachem Nutzungsrecht für den Kunden kannst du lizenzieren.

Was ist der Unterschied zwischen Lizenz und Verkauf von Quellcode?

Bei einer Lizenz räumst du ein Nutzungsrecht ein und behältst deine Rechte, du kannst also mehrfach lizenzieren. Beim Verkauf räumst du ein ausschließliches, unbeschränktes Nutzungsrecht ein und übergibst das Repo, danach darfst du den Code selbst nicht mehr nutzen.

Was ist der Code meiner Agentur wert?

So viel, wie jemand für das Recht zahlt, ihn zu nutzen. Neubaukosten setzen die Obergrenze. Entscheidend sind eine durch Verträge belegte Rechtekette, Tests, Dokumentation, aktuelle Abhängigkeiten und mehrere Interessenten mit echtem Bedarf. Eine erste Einschätzung bekommst du kostenlos über die Bewertung auf dieser Seite.

Darf ich Open-Source-Code in ein Produkt einbauen, das ich lizenzieren will?

Ja, aber jede Komponente bringt ihre eigene Lizenz mit. Permissive Lizenzen wie MIT verlangen vor allem den Lizenzhinweis. Copyleft-Lizenzen wie die GPL können festlegen, unter welchen Bedingungen du dein Produkt weitergeben darfst. Führe eine vollständige Liste aller Abhängigkeiten mit Lizenzen.

Ist ein Softwareprojekt ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag?

Schuldest du ein fertiges Ergebnis nach Pflichtenheft, meist zum Festpreis, ist es ein Werkvertrag nach § 631 BGB mit Abnahme. Schuldest du Arbeit nach Aufwand und der Kunde steuert, eher ein Dienstvertrag nach § 611 BGB. Es zählt der tatsächliche Inhalt, die Überschrift spielt kaum eine Rolle.

Der Kunde verzögert die Abnahme. Was kann ich tun?

Setz nach Fertigstellung schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme. Verweigert der Kunde die Abnahme in dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB), und deine Vergütung wird fällig (§ 641 BGB).

Fällt meine Agentur unter NIS2?

Direkt nur, wenn sie in einen Sektor nach Anlage 1 oder 2 BSIG fällt und die Größenschwellen nach § 28 BSIG erreicht. Für Agenturen ist das vor allem relevant, wenn sie als Managed Service Provider Anwendungen oder Infrastruktur von Kunden betreiben und warten oder Cloud-Dienste anbieten. Reine Projektentwicklung ist kein eigener Sektor.

Was verlangen NIS2-Kunden von meiner Agentur?

Betroffene Kunden müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen (§ 30 Abs. 2 BSIG). Rechne mit Sicherheitsfragebögen, vertraglichen Meldepflichten bei Vorfällen, Multi-Faktor-Authentifizierung, personengebundenen Zugängen, Nachweisen zu sicherer Entwicklung und Prüfrechten.

Bin ich als Agentur Hersteller nach dem Cyber Resilience Act?

Hersteller ist, wer ein Produkt mit digitalen Elementen unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, entgeltlich oder unentgeltlich (Art. 3 Nr. 13 Verordnung (EU) 2024/2847). Bei Auftragsentwicklung, die der Kunde unter seinem Namen vertreibt, ist meist der Kunde Hersteller. Bei eigenen Produkten, Plugins oder kommerziell lizenzierten Bibliotheken bist du es.

Gilt der Cyber Resilience Act auch für unsere Open-Source-Bibliotheken?

Freie und quelloffene Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit bereitgestellt wird, ist ausgenommen (Erwägungsgrund 18 Verordnung (EU) 2024/2847). Verlangst du Lizenzgebühren oder monetarisierst die Bibliothek anders, kann sie darunter fallen. Wer Open Source in eigene Produkte einbaut, muss bei der Integration die gebotene Sorgfalt walten lassen (Art. 13 Abs. 5 CRA).

Muss meine Agentur Websites barrierefrei bauen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, unter anderem im elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Fällt dein Kunde unter das Gesetz, muss sein Shop oder Portal die Anforderungen erfüllen, und das landet in deinem Pflichtenheft.

Muss meine Agentur E-Rechnungen schreiben?

Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen gilt die E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG. Empfangen können musst du E-Rechnungen schon jetzt. Für das Ausstellen gibt es Übergangsfristen nach § 27 Abs. 38 UStG, deren Länge vom Vorjahresumsatz abhängt.

Ausführlich zu den häufigsten Themen:

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