Die KI-Verordnung der EU, Verordnung (EU) 2024/1689, gilt in Deutschland unmittelbar und verteilt Pflichten nach Rollen. Für Agenturen ist die wichtigste Frage deshalb: Wer ist Anbieter? Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3 KI-Verordnung).
Baust du einen Chatbot für einen Kunden, der ihn unter seinem Namen betreibt, ist in der Regel der Kunde Anbieter. Deine Agentur liefert zu. Vertreibst du ein KI-Produkt unter deinem Namen, bist du selbst Anbieter und trägst die Pflichten.
Welche Rollen kennt die KI-Verordnung?
| Rolle | Wer das ist | Beispiel aus dem Agenturalltag |
|---|---|---|
| Anbieter | Entwickelt oder lässt entwickeln, bringt unter eigenem Namen in Verkehr (Art. 3 Nr. 3) | Deine Agentur mit eigenem KI-Produkt. Der Kunde, der sich einen Chatbot bauen lässt |
| Betreiber | Verwendet ein KI-System in eigener Verantwortung (Art. 3 Nr. 4) | Deine Agentur mit Code-Assistenten. Der Kunde, der ein fremdes KI-Tool nutzt |
| Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck | Entwickelt das Grundmodell | Die großen Modellanbieter, selten Agenturen |
Rollen können wechseln. Wer ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen vertreibt, es wesentlich verändert oder seinen Zweck so ändert, dass es hochriskant wird, gilt als Anbieter (Art. 25 Abs. 1 KI-Verordnung).
Welche Pflichten gelten ab wann?
Die KI-Verordnung gilt gestaffelt. Durch den Digital Omnibus, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, wurden die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben.
| Was | Gilt seit oder ab |
|---|---|
| Verbote und KI-Kompetenz (Art. 4, Art. 5) | 2. Februar 2025 |
| Durch den Omnibus neu hinzugekommene Verbote (Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba, bb, Abs. 1a, 1b) | 2. Dezember 2026 |
| Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck | 2. August 2025 |
| Transparenzpflichten (Art. 50) | 2. August 2026 |
| Kennzeichnung synthetischer Inhalte bei Systemen, die vorher in Verkehr kamen (Art. 111 Abs. 4) | 2. Dezember 2026 |
| Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I | 2. August 2028 |
Was verlangen die Transparenzpflichten?
Für die meisten Agenturprojekte ist Art. 50 KI-Verordnung die Norm, die wirklich zählt. Betroffen sind Chatbots, Textgeneratoren und Bildgeneratoren:
- Interaktion (Abs. 1). Systeme, die mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass die Nutzer erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, es sei denn, das ist offensichtlich. Pflicht des Anbieters.
- Kennzeichnung (Abs. 2). Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Ausgenommen sind unter anderem reine Assistenzfunktionen für die Bearbeitung. Pflicht des Anbieters.
- Deepfakes und Texte zu öffentlichen Themen (Abs. 4). Betreiber müssen Deepfakes offenlegen. Dasselbe gilt für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, außer ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung.
Für dich heißt das: Diese Funktionen gehören in das Pflichtenheft. Wenn der Kunde Anbieter ist, muss er sie erfüllen, und du musst sie bauen.
Wann wird ein Agenturprojekt hochriskant?
Hochrisiko-Systeme sind in Anhang III KI-Verordnung aufgezählt. Für Agenturen tauchen vor allem diese Bereiche auf:
- Beschäftigung und Personalmanagement, etwa Vorauswahl von Bewerbungen oder Bewertung von Mitarbeitern,
- Zugang zu wesentlichen privaten Dienstleistungen, etwa Kreditwürdigkeitsprüfung,
- Bildung, etwa Bewertung von Prüfungsleistungen.
Hochrisiko-Systeme verlangen Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht und eine Konformitätsbewertung (Art. 9 bis 15 und Art. 43 KI-Verordnung). Das ist ein eigenes Projekt. Wenn ein Kunde so etwas bestellt, kläre die Anbieterrolle schriftlich und kalkuliere die Dokumentation mit.
Was droht bei Verstößen?
Die Bußgelder nach Art. 99 KI-Verordnung sind gestaffelt:
- Verbotene Praktiken: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 3).
- Verstöße gegen andere Pflichten, auch Art. 50: bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 4).
Für Unternehmen gilt jeweils der höhere Betrag, für KMU der niedrigere (Art. 99 Abs. 6).
Was bedeutet die KI-Verordnung für Code, der deiner Agentur gehört?
Wenn du eigene KI-Bausteine hast, etwa ein Chatbot-Framework, eine RAG-Pipeline oder ein Modul zur Dokumentenanalyse, entscheidet die Art der Weitergabe über deine Pflichten:
| Du gibst den Baustein heraus | Wer ist Anbieter? | Was das für dich heißt |
|---|---|---|
| Als Lizenz an einen Kunden, der daraus ein System unter seinem Namen baut | Der Kunde | Er wird von dir Doku und Funktionen für Art. 50 verlangen |
| Als fertiges Produkt unter deinem Namen, auch als SaaS | Du | Transparenzpflichten und, je nach Einsatz, Hochrisiko-Pflichten |
| Als Verkauf mit allen Rechten | Der Käufer, sobald er es unter seinem Namen anbietet | Keine laufenden Pflichten mehr für dich |
Bausteine, die Kennzeichnung und Hinweise schon eingebaut haben, sind für Lizenznehmer mehr wert, weil sie helfen, deren Pflichten zu erfüllen. Wie du solche Bausteine lizenzierst, steht in Softwarelizenz. Was sie am Markt wert sind, steht in Was ist Code wert?.