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Recht

KI-Verordnung für Agenturen: Welche Pflichten gelten, wenn du KI-Funktionen baust?

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Die KI-Verordnung verteilt Pflichten nach Rollen. Baut deine Agentur einen Chatbot im Auftrag, ist meist der Kunde Anbieter, weil er das System unter seinem Namen in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3). Deine Agentur wird Anbieterin, sobald sie KI-Produkte unter eigenem Namen vertreibt, und muss dann unter anderem die Transparenzpflichten nach Art. 50 erfüllen.

Die KI-Verordnung der EU, Verordnung (EU) 2024/1689, gilt in Deutschland unmittelbar und verteilt Pflichten nach Rollen. Für Agenturen ist die wichtigste Frage deshalb: Wer ist Anbieter? Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3 KI-Verordnung).

Baust du einen Chatbot für einen Kunden, der ihn unter seinem Namen betreibt, ist in der Regel der Kunde Anbieter. Deine Agentur liefert zu. Vertreibst du ein KI-Produkt unter deinem Namen, bist du selbst Anbieter und trägst die Pflichten.

Welche Rollen kennt die KI-Verordnung?

RolleWer das istBeispiel aus dem Agenturalltag
AnbieterEntwickelt oder lässt entwickeln, bringt unter eigenem Namen in Verkehr (Art. 3 Nr. 3)Deine Agentur mit eigenem KI-Produkt. Der Kunde, der sich einen Chatbot bauen lässt
BetreiberVerwendet ein KI-System in eigener Verantwortung (Art. 3 Nr. 4)Deine Agentur mit Code-Assistenten. Der Kunde, der ein fremdes KI-Tool nutzt
Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem VerwendungszweckEntwickelt das GrundmodellDie großen Modellanbieter, selten Agenturen

Rollen können wechseln. Wer ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen vertreibt, es wesentlich verändert oder seinen Zweck so ändert, dass es hochriskant wird, gilt als Anbieter (Art. 25 Abs. 1 KI-Verordnung).

Welche Pflichten gelten ab wann?

Die KI-Verordnung gilt gestaffelt. Durch den Digital Omnibus, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, wurden die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben.

WasGilt seit oder ab
Verbote und KI-Kompetenz (Art. 4, Art. 5)2. Februar 2025
Durch den Omnibus neu hinzugekommene Verbote (Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba, bb, Abs. 1a, 1b)2. Dezember 2026
Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck2. August 2025
Transparenzpflichten (Art. 50)2. August 2026
Kennzeichnung synthetischer Inhalte bei Systemen, die vorher in Verkehr kamen (Art. 111 Abs. 4)2. Dezember 2026
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III2. Dezember 2027
Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I2. August 2028

Was verlangen die Transparenzpflichten?

Für die meisten Agenturprojekte ist Art. 50 KI-Verordnung die Norm, die wirklich zählt. Betroffen sind Chatbots, Textgeneratoren und Bildgeneratoren:

  1. Interaktion (Abs. 1). Systeme, die mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass die Nutzer erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, es sei denn, das ist offensichtlich. Pflicht des Anbieters.
  2. Kennzeichnung (Abs. 2). Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Ausgenommen sind unter anderem reine Assistenzfunktionen für die Bearbeitung. Pflicht des Anbieters.
  3. Deepfakes und Texte zu öffentlichen Themen (Abs. 4). Betreiber müssen Deepfakes offenlegen. Dasselbe gilt für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, außer ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung.

Für dich heißt das: Diese Funktionen gehören in das Pflichtenheft. Wenn der Kunde Anbieter ist, muss er sie erfüllen, und du musst sie bauen.

Wann wird ein Agenturprojekt hochriskant?

Hochrisiko-Systeme sind in Anhang III KI-Verordnung aufgezählt. Für Agenturen tauchen vor allem diese Bereiche auf:

Hochrisiko-Systeme verlangen Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht und eine Konformitätsbewertung (Art. 9 bis 15 und Art. 43 KI-Verordnung). Das ist ein eigenes Projekt. Wenn ein Kunde so etwas bestellt, kläre die Anbieterrolle schriftlich und kalkuliere die Dokumentation mit.

Was droht bei Verstößen?

Die Bußgelder nach Art. 99 KI-Verordnung sind gestaffelt:

Für Unternehmen gilt jeweils der höhere Betrag, für KMU der niedrigere (Art. 99 Abs. 6).

Was bedeutet die KI-Verordnung für Code, der deiner Agentur gehört?

Wenn du eigene KI-Bausteine hast, etwa ein Chatbot-Framework, eine RAG-Pipeline oder ein Modul zur Dokumentenanalyse, entscheidet die Art der Weitergabe über deine Pflichten:

Du gibst den Baustein herausWer ist Anbieter?Was das für dich heißt
Als Lizenz an einen Kunden, der daraus ein System unter seinem Namen bautDer KundeEr wird von dir Doku und Funktionen für Art. 50 verlangen
Als fertiges Produkt unter deinem Namen, auch als SaaSDuTransparenzpflichten und, je nach Einsatz, Hochrisiko-Pflichten
Als Verkauf mit allen RechtenDer Käufer, sobald er es unter seinem Namen anbietetKeine laufenden Pflichten mehr für dich

Bausteine, die Kennzeichnung und Hinweise schon eingebaut haben, sind für Lizenznehmer mehr wert, weil sie helfen, deren Pflichten zu erfüllen. Wie du solche Bausteine lizenzierst, steht in Softwarelizenz. Was sie am Markt wert sind, steht in Was ist Code wert?.

Häufige Fragen

Ist meine Agentur Anbieter im Sinne der KI-Verordnung, wenn sie einen Chatbot für einen Kunden baut?

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3 KI-Verordnung). Bei einer Auftragsentwicklung, die der Kunde unter seinem Namen betreibt, ist das in der Regel der Kunde. Deine Agentur ist Anbieterin, wenn sie das System unter eigenem Namen anbietet.

Was verlangt Art. 50 der KI-Verordnung?

Anbieter müssen KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, so gestalten, dass die Nutzer wissen, dass sie mit einer KI sprechen. Systeme, die synthetische Texte, Bilder, Audio oder Video erzeugen, müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen. Betreiber müssen Deepfakes offenlegen.

Gilt die KI-Verordnung auch, wenn wir nur eine API wie GPT oder Claude anbinden?

Ja. Wer ein Modell über eine API in ein eigenes System einbaut, entwickelt ein KI-System. Die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck trägt der Modellanbieter. Die Pflichten für das System trägt, wer es unter seinem Namen anbietet.

Was droht bei Verstößen?

Die KI-Verordnung sieht nach Art. 99 abgestufte Bußgelder vor, für verbotene Praktiken am höchsten. Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Höchstbeträge (Art. 99 Abs. 6).

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