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Recht

Nearshoring für Agenturen: Haftung, AÜG-Risiko und Rechte am Code bei Teams im Ausland

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Wer Entwicklung an ein Team in Polen, Rumänien oder der Ukraine vergibt, haftet gegenüber dem Kunden für dessen Arbeit wie für eigene (§ 278 BGB). Arbeiten die Entwickler direkt in Teams des Kunden nach dessen Weisungen, droht verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, und Verleiher außerhalb von EU und EWR bekommen keine Erlaubnis (§ 3 Abs. 2 AÜG). Die Rechte am Code kommen nur über Verträge bei deiner Agentur an, die bis zum einzelnen Entwickler reichen.

Nearshoring heißt für deutsche Agenturen meist: Ein Team in Polen, Rumänien, der Ukraine oder auf dem Westbalkan schreibt Code, den deine Agentur an deutsche Kunden liefert. Rechtlich ist der Dienstleister dein Erfüllungsgehilfe. Für seine Fehler haftest du gegenüber dem Kunden wie für eigene (§ 278 BGB).

Drei weitere Punkte entscheiden, ob das Modell trägt: dass deine Leute nicht als Leiharbeitnehmer des Kunden gelten, dass Umsatzsteuer und Datenschutz stimmen, und dass die Rechte am Code wirklich bei dir ankommen.

Welche Vertragsmodelle gibt es?

ModellWas der Dienstleister schuldetWer steuert die EntwicklerTypisches Risiko
Subunternehmer mit WerkvertragAbgegrenztes Ergebnis mit AbnahmeDer DienstleisterQualität und Termin
Subunternehmer nach AufwandEntwicklerkapazitätDein Projektleiter über den Teamlead des DienstleistersVerdeckte Arbeitnehmerüberlassung an dich, wenn deine Leute direkt anweisen
Entwickler direkt im KundenteamKapazitätDer KundeVerdeckte Arbeitnehmerüberlassung
Eigene Tochtergesellschaft im AuslandNach KonzernvertragDuVerrechnungspreise, Betriebsstätte

Je näher die Entwickler am Kunden arbeiten, desto größer das AÜG-Risiko. Je weiter weg, desto mehr Qualitätskontrolle musst du selbst leisten.

Wann wird Nearshoring zur Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmer werden überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG). Das AÜG unterscheidet nicht danach, wo der Verleiher sitzt. Zwei Konstellationen sind gefährlich:

Für Verleiher außerhalb der EU ist das besonders ernst. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Überlassung von Betrieben aus geplant ist, die nicht in einem Staat der EU oder des EWR liegen (§ 3 Abs. 2 AÜG). Ein Team aus der Ukraine oder Serbien kann also nicht legal überlassen werden.

Mehr zum AÜG-Risiko bei Einsätzen im Inland steht in Freelancer und Scheinselbstständigkeit.

Wie läuft die Umsatzsteuer bei Dienstleistern im Ausland?

Bei Dienstleistungen an ein Unternehmen liegt der Leistungsort dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Die Rechnung deines polnischen Dienstleisters enthält deshalb keine polnische Umsatzsteuer. Die deutsche Umsatzsteuer schuldet deine Agentur (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG):

  1. Der Dienstleister stellt eine Nettorechnung mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
  2. Deine Agentur meldet die Umsatzsteuer in der Voranmeldung an.
  3. Im selben Zug zieht sie dieselbe Steuer als Vorsteuer ab, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Für Dienstleister außerhalb der EU gilt dasselbe Prinzip über § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG. Die Steuer entsteht dann mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats.

Was gilt beim Datenschutz?

Greift das Team im Ausland auf personenbezogene Daten deiner Kunden zu, ist es Unterauftragsverarbeiter. Du brauchst:

Polen und Rumänien sind EU-Staaten. Ein Zugriff von dort ist keine Übermittlung in ein Drittland, der Vertrag mit dem Dienstleister bleibt trotzdem nötig.

Die Ukraine, Serbien und andere Westbalkanstaaten haben keinen Angemessenheitsbeschluss. Details stehen in Auftragsverarbeitung.

Wie kommen die Rechte am Code bei dir an?

Das ist der Punkt, an dem Nearshoring den Wert deines Codes entscheidet. Die Rechte laufen in einer Kette: Entwickler, Dienstleister, deine Agentur, Kunde. Jedes Glied braucht einen Vertrag.

GliedWas es braucht
Angestellter Entwickler beim Dienstleister in der EUIn der EU stehen die vermögensrechtlichen Befugnisse an Programmen von Angestellten dem Arbeitgeber zu, wenn nichts anderes vereinbart ist (Art. 2 Abs. 3 Richtlinie 2009/24/EG)
Freelancer beim DienstleisterEigener Vertrag mit Rechteeinräumung an den Dienstleister
Entwickler in Staaten außerhalb der EUPrüfung nach dem dortigen Recht, Rechteeinräumung im Arbeits- oder Dienstvertrag
Dienstleister an deine AgenturAusdrückliche Einräumung aller nötigen Nutzungsrechte, inklusive Bearbeitung und Unterlizenz
Deine Agentur an den KundenWie im Kundenvertrag vereinbart

In osteuropäischen Teams arbeiten Entwickler häufig als Einzelunternehmer. Dann gilt die Regel für Arbeitnehmer nicht, und ohne Rechteeinräumung im Vertrag bleiben die Rechte beim Entwickler.

Was bedeutet Nearshoring für Code, der deiner Agentur gehört?

Wer eigenen Code lizenzieren oder verkaufen will, muss die Rechtekette lückenlos zeigen. Bei Nearshoring ist das eine häufige Lücke. Bevor du ein Repo anbietest:

  1. Liste alle Dienstleister, die daran gearbeitet haben.
  2. Prüfe für jeden, ob der Vertrag dir die Rechte einräumt, und zwar übertragbar und mit Bearbeitung.
  3. Lass dir bestätigen, dass die einzelnen Entwickler ihre Rechte an den Dienstleister eingeräumt haben, besonders bei Einzelunternehmern.
  4. Schließe Lücken mit einer nachträglichen Rechteeinräumung, solange die Beziehung noch gut ist.

Ein Käufer oder Lizenznehmer zahlt für Rechte, die er prüfen kann. Wie die Prüfung abläuft, steht in Wem gehört der Code?. Was dein Code wert ist, steht in Was ist Code wert?.

Häufige Fragen

Hafte ich gegenüber dem Kunden für Fehler meines Nearshoring-Dienstleisters?

Ja. Setzt deine Agentur einen Subunternehmer ein, um ihre Pflichten gegenüber dem Kunden zu erfüllen, hat sie dessen Verschulden wie eigenes zu vertreten (§ 278 BGB). Den Rückgriff auf den Subunternehmer regelt dein Vertrag mit ihm.

Muss ich auf Rechnungen eines Dienstleisters aus Polen Umsatzsteuer zahlen?

Für Dienstleistungen an dein Unternehmen liegt der Leistungsort in Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG). Die Umsatzsteuer schuldet deine Agentur als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG). In der Regel kannst du sie zugleich als Vorsteuer abziehen.

Gehören mir die Rechte am Code, den ein ausländisches Team schreibt?

Nur wenn die Verträge das sicherstellen. In der EU stehen die vermögensrechtlichen Befugnisse an Programmen von Angestellten meist dem Arbeitgeber zu (Art. 2 Abs. 3 Richtlinie 2009/24/EG). Der Arbeitgeber ist aber dein Dienstleister. Du brauchst also einen Vertrag, in dem er dir die Rechte einräumt, und bei Freelancern zusätzlich deren Rechteeinräumung an ihn.

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