Nearshoring heißt für deutsche Agenturen meist: Ein Team in Polen, Rumänien, der Ukraine oder auf dem Westbalkan schreibt Code, den deine Agentur an deutsche Kunden liefert. Rechtlich ist der Dienstleister dein Erfüllungsgehilfe. Für seine Fehler haftest du gegenüber dem Kunden wie für eigene (§ 278 BGB).
Drei weitere Punkte entscheiden, ob das Modell trägt: dass deine Leute nicht als Leiharbeitnehmer des Kunden gelten, dass Umsatzsteuer und Datenschutz stimmen, und dass die Rechte am Code wirklich bei dir ankommen.
Welche Vertragsmodelle gibt es?
| Modell | Was der Dienstleister schuldet | Wer steuert die Entwickler | Typisches Risiko |
|---|---|---|---|
| Subunternehmer mit Werkvertrag | Abgegrenztes Ergebnis mit Abnahme | Der Dienstleister | Qualität und Termin |
| Subunternehmer nach Aufwand | Entwicklerkapazität | Dein Projektleiter über den Teamlead des Dienstleisters | Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung an dich, wenn deine Leute direkt anweisen |
| Entwickler direkt im Kundenteam | Kapazität | Der Kunde | Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung |
| Eigene Tochtergesellschaft im Ausland | Nach Konzernvertrag | Du | Verrechnungspreise, Betriebsstätte |
Je näher die Entwickler am Kunden arbeiten, desto größer das AÜG-Risiko. Je weiter weg, desto mehr Qualitätskontrolle musst du selbst leisten.
Wann wird Nearshoring zur Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmer werden überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG). Das AÜG unterscheidet nicht danach, wo der Verleiher sitzt. Zwei Konstellationen sind gefährlich:
- Entwickler des Dienstleisters arbeiten in deinem Team und bekommen Aufgaben direkt von deinen Leuten. Dann kann deine Agentur Entleiher sein.
- Entwickler arbeiten im Team deines Kunden und bekommen Weisungen von dessen Product Owner. Dann ist der Kunde Entleiher, und die ganze Kette ist betroffen.
Für Verleiher außerhalb der EU ist das besonders ernst. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Überlassung von Betrieben aus geplant ist, die nicht in einem Staat der EU oder des EWR liegen (§ 3 Abs. 2 AÜG). Ein Team aus der Ukraine oder Serbien kann also nicht legal überlassen werden.
Mehr zum AÜG-Risiko bei Einsätzen im Inland steht in Freelancer und Scheinselbstständigkeit.
Wie läuft die Umsatzsteuer bei Dienstleistern im Ausland?
Bei Dienstleistungen an ein Unternehmen liegt der Leistungsort dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Die Rechnung deines polnischen Dienstleisters enthält deshalb keine polnische Umsatzsteuer. Die deutsche Umsatzsteuer schuldet deine Agentur (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG):
- Der Dienstleister stellt eine Nettorechnung mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
- Deine Agentur meldet die Umsatzsteuer in der Voranmeldung an.
- Im selben Zug zieht sie dieselbe Steuer als Vorsteuer ab, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Für Dienstleister außerhalb der EU gilt dasselbe Prinzip über § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG. Die Steuer entsteht dann mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats.
Was gilt beim Datenschutz?
Greift das Team im Ausland auf personenbezogene Daten deiner Kunden zu, ist es Unterauftragsverarbeiter. Du brauchst:
- die Genehmigung des Kunden (Art. 28 Abs. 2 DSGVO),
- einen Vertrag mit dem Dienstleister mit denselben Pflichten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO),
- bei Ländern ohne Angemessenheitsbeschluss geeignete Garantien, meist Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 DSGVO).
Polen und Rumänien sind EU-Staaten. Ein Zugriff von dort ist keine Übermittlung in ein Drittland, der Vertrag mit dem Dienstleister bleibt trotzdem nötig.
Die Ukraine, Serbien und andere Westbalkanstaaten haben keinen Angemessenheitsbeschluss. Details stehen in Auftragsverarbeitung.
Wie kommen die Rechte am Code bei dir an?
Das ist der Punkt, an dem Nearshoring den Wert deines Codes entscheidet. Die Rechte laufen in einer Kette: Entwickler, Dienstleister, deine Agentur, Kunde. Jedes Glied braucht einen Vertrag.
| Glied | Was es braucht |
|---|---|
| Angestellter Entwickler beim Dienstleister in der EU | In der EU stehen die vermögensrechtlichen Befugnisse an Programmen von Angestellten dem Arbeitgeber zu, wenn nichts anderes vereinbart ist (Art. 2 Abs. 3 Richtlinie 2009/24/EG) |
| Freelancer beim Dienstleister | Eigener Vertrag mit Rechteeinräumung an den Dienstleister |
| Entwickler in Staaten außerhalb der EU | Prüfung nach dem dortigen Recht, Rechteeinräumung im Arbeits- oder Dienstvertrag |
| Dienstleister an deine Agentur | Ausdrückliche Einräumung aller nötigen Nutzungsrechte, inklusive Bearbeitung und Unterlizenz |
| Deine Agentur an den Kunden | Wie im Kundenvertrag vereinbart |
In osteuropäischen Teams arbeiten Entwickler häufig als Einzelunternehmer. Dann gilt die Regel für Arbeitnehmer nicht, und ohne Rechteeinräumung im Vertrag bleiben die Rechte beim Entwickler.
Was bedeutet Nearshoring für Code, der deiner Agentur gehört?
Wer eigenen Code lizenzieren oder verkaufen will, muss die Rechtekette lückenlos zeigen. Bei Nearshoring ist das eine häufige Lücke. Bevor du ein Repo anbietest:
- Liste alle Dienstleister, die daran gearbeitet haben.
- Prüfe für jeden, ob der Vertrag dir die Rechte einräumt, und zwar übertragbar und mit Bearbeitung.
- Lass dir bestätigen, dass die einzelnen Entwickler ihre Rechte an den Dienstleister eingeräumt haben, besonders bei Einzelunternehmern.
- Schließe Lücken mit einer nachträglichen Rechteeinräumung, solange die Beziehung noch gut ist.
Ein Käufer oder Lizenznehmer zahlt für Rechte, die er prüfen kann. Wie die Prüfung abläuft, steht in Wem gehört der Code?. Was dein Code wert ist, steht in Was ist Code wert?.