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Recht

NIS2 für Agenturen: Bist du betroffen, und was wollen deine Kunden?

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

NIS2 gilt in Deutschland über das neue BSIG. Deine Agentur ist direkt betroffen, wenn sie in einen Sektor nach Anlage 1 oder 2 BSIG fällt, etwa als Managed Service Provider oder Cloud-Anbieter, und die Größenschwelle erreicht. Indirekt betroffen bist du fast immer, weil NIS2-Kunden die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern müssen und das an dich weitergeben.

NIS2 gilt in Deutschland über das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz und das neue BSI-Gesetz (BSIG), in Kraft seit dem 6. Dezember 2025. Deine Agentur ist direkt betroffen, wenn sie in einen Sektor nach Anlage 1 oder 2 BSIG fällt und die Größenschwellen nach § 28 BSIG erreicht.

Für Agenturen ist das vor allem der Fall, wenn sie als Managed Service Provider Kundenanwendungen betreiben und warten oder Cloud-Dienste anbieten. Reine Projektentwicklung ist kein eigener Sektor. Indirekt betroffen bist du fast immer: Betroffene Kunden müssen nach § 30 Abs. 2 BSIG die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern, und diese Anforderungen landen in deinen Verträgen.

Ist meine Agentur direkt von NIS2 betroffen?

Zwei Fragen entscheiden.

1. Fällst du in einen Sektor? Anlage 1 BSIG nennt unter „Digitale Infrastruktur“ unter anderem:

Ein Managed Service Provider ist nach § 2 BSIG, wer IKT-Produkte, Netze, Infrastruktur oder Anwendungen installiert, verwaltet, betreibt oder wartet, beim Kunden oder aus der Ferne.

2. Erreichst du die Größenschwelle?

EinstufungWenn deine AgenturNorm
Wichtige Einrichtungmindestens 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme hat§ 28 Abs. 2 Nr. 3 BSIG
Besonders wichtige Einrichtungmindestens 250 Beschäftigte oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme hat§ 28 Abs. 1 Nr. 4 BSIG

Was muss ich tun, wenn meine Agentur betroffen ist?

Das BSI rechnet mit rund 29.500 beaufsichtigten Einrichtungen. Wenn deine dazugehört:

MeldungFrist
Frühe erste MeldungInnerhalb von 24 Stunden
Meldung mit erster BewertungInnerhalb von 72 Stunden
AbschlussmeldungSpätestens einen Monat danach

Was verlangen NIS2-Kunden von ihrer Agentur?

Auch wenn deine Agentur selbst nicht betroffen ist, sind es viele deiner Kunden: Energieversorger, Krankenhäuser, Banken, Logistiker, Hersteller in bestimmten Branchen. Diese Kunden müssen nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen, einschließlich der Beziehungen zu ihren Dienstleistern.

Das kommt bei dir als Anforderung an:

Eine kurze Checkliste für Agenturen

  1. Prüfe, ob du Betrieb, Hosting oder Wartung für Kunden machst und wie das vertraglich beschrieben ist.
  2. Prüfe deine Größe gegen die Schwellen nach § 28 BSIG.
  3. Liste auf, welche Kunden unter NIS2 fallen.
  4. Führe Multi-Faktor-Authentifizierung und personengebundene Zugänge überall ein.
  5. Schreib einen Prozess für Sicherheitsvorfälle mit Ansprechpartnern und Fristen.
  6. Bereite Antworten auf die üblichen Fragebögen einmal vor.
  7. Zieh deine Freelancer- und Subunternehmerverträge nach.

Was NIS2 für Code bedeutet, der deiner Agentur gehört

Wenn du eigenen Code an Kunden lizenzierst, die unter NIS2 fallen, bist du Teil ihrer Lieferkette. Diese Kunden werden dich nach sicherer Entwicklung, Schwachstellenmanagement und Update-Zusagen fragen.

CodeIm Einkauf des Kunden
Dokumentiert, getestet, mit einer Liste seiner Abhängigkeiten geliefertKommt durch die Prüfung
Ohne all dasBleibt hängen

Der Aufwand lohnt sich doppelt. Dieselben Unterlagen erhöhen den Wert deines Codes für jeden Lizenznehmer und Käufer.

Häufige Fragen

Fällt eine Softwareagentur unter NIS2?

Reine Softwareentwicklung ist kein eigener Sektor in Anlage 1 oder 2 BSIG. Eine Agentur fällt aber unter NIS2, wenn sie zum Beispiel als Managed Service Provider Anwendungen oder Infrastruktur ihrer Kunden betreibt, verwaltet oder wartet, oder Cloud-Dienste anbietet, und dabei die Größenschwellen nach § 28 BSIG erreicht.

Was ist ein Managed Service Provider nach BSIG?

Ein Anbieter von Diensten zur Installation, Verwaltung, zum Betrieb oder zur Wartung von IKT-Produkten, Netzen, Infrastruktur, Anwendungen oder anderen Netz- und Informationssystemen, durch Unterstützung oder aktive Verwaltung beim Kunden oder aus der Ferne (§ 2 BSIG). Ein Betriebs- und Wartungsretainer für Kundenanwendungen kann darunter fallen.

Was verlangen NIS2-Kunden von ihren Dienstleistern?

Betroffene Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern (§ 30 Abs. 2 BSIG). In der Praxis heißt das Sicherheitsfragebögen, vertragliche Meldepflichten bei Vorfällen, Multi-Faktor-Authentifizierung, saubere Zugriffsverwaltung, Nachweise zu sicherer Entwicklung und Prüfrechte.

Muss sich meine Agentur beim BSI registrieren?

Nur, wenn sie selbst als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung gilt. Dann muss sie sich innerhalb der Frist nach § 33 Abs. 1 BSIG über das BSI-Portal registrieren. Als bloßer Zulieferer einer betroffenen Einrichtung musst du dich nicht registrieren.

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