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Recht

E-Rechnung Pflicht für Agenturen: Was gilt, ab wann, und was ist mit Lizenzen ins Ausland?

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Jedes Unternehmen in Deutschland muss schon jetzt E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen nach § 27 Abs. 38 UStG, danach sind Rechnungen an andere inländische Unternehmen als E-Rechnung in einem strukturierten Format auszustellen. Rechnungen an Kunden im Ausland, an Verbraucher und Kleinbetragsrechnungen sind nicht erfasst.

Für inländische B2B-Umsätze gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gibt es Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2026, für kleinere Unternehmen bis zum 31. Dezember 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG).

Für deine Agentur heißt das: Rechnungen an deutsche Geschäftskunden gehen bald nur noch als strukturierte Datei raus. Rechnungen an Kunden im Ausland sind nicht erfasst, auch nicht für Lizenzen.

Ab wann musst du E-Rechnungen schreiben?

WasAb wannNorm
E-Rechnungen empfangen können1. Januar 2025§ 14 UStG
Übergang für alle: Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDFUmsatz und Rechnung bis zum 31. Dezember 2026§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG
Verlängerung für kleinere AusstellerUmsatz und Rechnung bis zum 31. Dezember 2027, wenn der Vorjahresumsatz nicht über 800.000 Euro lag§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG
DanachE-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG

Prüf deinen Vorjahresumsatz gegen die Schwelle und plane die Umstellung danach. Die Übergangsregeln betreffen nur den Versand, empfangen musst du schon jetzt. Wer Rechnungen per EDI austauscht, hat eine eigene Verlängerung, unabhängig vom Umsatz (§ 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG).

Was ist eine E-Rechnung genau?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Das Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen oder zwischen den Parteien vereinbart und mit ihr interoperabel sein (§ 14 Abs. 1 Satz 6 UStG).

FormatE-Rechnung?
XRechnungJa
ZUGFeRD ab Version 2.0.1Ja, außer Profile MINIMUM und BASIC-WL
PDF ohne strukturierte DatenNein, sonstige Rechnung
Word, Excel, ScanNein, sonstige Rechnung

Die Einordnung von XRechnung und ZUGFeRD stammt aus den FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung. Andere Formate, die die Voraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls zulässig.

Welche Rechnungen sind ausgenommen?

Nicht jede Rechnung einer Agentur fällt unter die Pflicht. Ausgenommen sind:

Was ändert sich für Abschläge, Retainer und Lizenzen?

Die Pflicht gilt für jede Rechnung über eine Leistung an ein inländisches Unternehmen. Das betrifft bei Agenturen:

  1. Abschlagsrechnungen im Werkvertrag nach § 632a BGB.
  2. Monatliche Rechnungen aus Retainer und Wartungsvertrag.
  3. Lizenzgebühren, einmalig oder laufend.
  4. Gutschriften, wenn der Kunde für dich abrechnet.

Für die Kunden ist die E-Rechnung oft eine Erleichterung, weil sie direkt in ihr ERP läuft. Für dich heißt das: Rechnungsnummer, Bestellnummer des Kunden und Leistungszeitraum müssen vollständig und richtig in den Daten stehen, sonst landet die Rechnung in der Klärung, und das Geld kommt später. Wie du Zahlungseingänge planst, steht in Liquiditätsplanung.

Wie stellt deine Agentur um?

  1. Empfang sicherstellen. Postfach für E-Rechnungen, Software, die XRechnung und ZUGFeRD lesen und archivieren kann.
  2. Umsatz prüfen. Gilt für dich die allgemeine oder die verlängerte Übergangsfrist?
  3. Rechnungsprogramm prüfen. Kann es XRechnung oder ZUGFeRD im Profil EN 16931 erzeugen?
  4. Stammdaten pflegen. Bestellnummern, Leitweg-IDs bei öffentlichen Auftraggebern, Ansprechpartner Buchhaltung.
  5. Testrechnungen schicken. An zwei, drei große Kunden, bevor die Pflicht greift.

Was bedeutet die E-Rechnung für Code, der deiner Agentur gehört?

Wenn du eigenen Code lizenzierst, entstehen neue Rechnungsarten. Die E-Rechnung hilft dir, sie einheitlich abzurechnen:

Wie Lizenzerlöse steuerlich behandelt werden, steht in Steuern auf Lizenzeinnahmen. Wie du Code lizenzierst, steht in Softwarelizenz. Was er wert ist, steht in Was ist Code wert?.

Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail noch erlaubt?

Nur noch in der Übergangszeit nach § 27 Abs. 38 UStG und mit Zustimmung des Empfängers. Danach gilt ein PDF für inländische B2B-Umsätze als sonstige Rechnung und erfüllt die Pflicht nicht. Ausnahmen gibt es für Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen an Verbraucher und an Kunden im Ausland.

Welche Formate gelten als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht oder mit ihr interoperabel ist (§ 14 Abs. 1 UStG). Laut Bundesfinanzministerium erfüllen XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 diese Voraussetzungen, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL.

Brauche ich eine E-Rechnung für Lizenzen an Kunden im Ausland?

Die Pflicht nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG gilt, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Für einen Kunden mit Sitz im Ausland greift sie nicht. Bei Kunden in der EU gelten die Regeln zum Reverse-Charge-Hinweis nach § 14a UStG.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen ihre Rechnungen immer als sonstige Rechnung übermitteln (§ 34a UStDV). Empfangen können müssen sie E-Rechnungen trotzdem.

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