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Recht

Forschungszulage für Softwareentwicklung: Wann deine Agentur Geld vom Finanzamt bekommt

Geprüft am 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz erstattet einen Teil der Personalkosten für Forschung und Entwicklung, auch bei Software. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der BSFZ, dass das Vorhaben auf neue Erkenntnisse zielt, technische Risiken hat und planmäßig abläuft. Routineentwicklung im Kundenprojekt fällt meist nicht darunter, eigene Produktentwicklung mit echten technischen Unsicherheiten oft schon.

Die Forschungszulage erstattet einen Teil der Kosten für Forschung und Entwicklung über das Finanzamt, auch für Softwareentwicklung. Die Zulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, für kleine und mittlere Unternehmen auf Antrag zehn Prozentpunkte mehr (§ 4 Abs. 1 FZulG).

Die Zulage wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet, ein Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 Abs. 1 FZulG). Das hilft auch in Jahren ohne Gewinn.

Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dass das Vorhaben Forschung und Entwicklung ist (§ 6 FZulG). Routineentwicklung im Kundenprojekt schafft diese Hürde meist nicht. Eigene Produkte mit echten technischen Unsicherheiten oft schon.

Wann ist Softwareentwicklung Forschung und Entwicklung?

Gefördert werden Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung (§ 2 Abs. 1 FZulG). Die BSFZ prüft drei Kriterien, und alle drei müssen erfüllt sein:

  1. Neuartigkeit. Das Vorhaben zielt auf neue Erkenntnisse.
  2. Risiko. Es gibt technisch-wissenschaftliche Unwägbarkeiten bei der Umsetzung.
  3. Planmäßigkeit. Es wird systematisch und planmäßig vorgegangen.

Ist ein Produkt im Wesentlichen festgelegt und geht es nur noch um Marktentwicklung oder darum, dass das System reibungslos läuft, ist das keine Forschung und Entwicklung mehr (§ 2 Abs. 2 FZulG).

Eher förderfähigEher nicht förderfähig
Neues Verfahren zur Erkennung von Dokumentinhalten, dessen Genauigkeit vorab unklar istShop mit Standard-Plugins
Eigene Architektur für Echtzeitsynchronisation unter Bedingungen, für die es keine bekannte Lösung gibtMigration auf eine neue Framework-Version
Entwicklung und Test eines neuen Algorithmus zur RoutenoptimierungAnpassung eines CRM an Kundenprozesse
KI-Pipeline für eine Aufgabe, bei der unklar ist, ob die nötige Qualität erreichbar istEinbinden einer fertigen KI-API in eine App

Welche Kosten sind förderfähig?

§ 3 FZulG zählt auf, was angesetzt werden darf:

Die Bemessungsgrundlage ist für aktuelle Aufwendungen auf 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt, bei verbundenen Unternehmen insgesamt (§ 3 Abs. 5 und 6 FZulG).

Wie beantragst du die Forschungszulage?

Das Verfahren hat zwei Stufen:

  1. Bescheinigung bei der BSFZ. Du beschreibst das Vorhaben, die Ziele und die technischen Unsicherheiten. Die BSFZ prüft fachlich, ob es Forschung und Entwicklung ist. Den Antrag kannst du vor, während oder nach dem Vorhaben stellen.
  2. Antrag beim Finanzamt. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres stellst du den Antrag elektronisch bei deinem Finanzamt, mit Bescheinigung und Aufstellung der Aufwendungen (§ 5 FZulG).

Das Finanzamt prüft die Kosten, die BSFZ nur den Inhalt. Für die Kosten brauchst du Stundennachweise je Mitarbeiter und Vorhaben. Den Antrag beim Finanzamt kannst du nach Angaben der BSFZ grundsätzlich bis vier Jahre nach Ablauf des Jahres stellen, in dem die Aufwendungen entstanden sind.

Wie passt die Forschungszulage zu Kundenprojekten?

Bei Kundenprojekten gibt es zwei Wege:

Achtung bei Unteraufträgen: Vergibt der Auftragnehmer das Vorhaben ganz oder teilweise weiter, ist das Entgelt für den Unterauftrag kein förderfähiger Aufwand (§ 3 Abs. 4 Satz 3 FZulG). Das betrifft Agenturen, die mit Nearshoring arbeiten. Mehr dazu in Nearshoring.

Was bedeutet die Forschungszulage für Code, der deiner Agentur gehört?

Die Forschungszulage finanziert genau den Code, der später am meisten wert ist: eigene Produkte mit technischer Substanz. Daraus folgt:

  1. Eigene Entwicklung wird billiger. Ein Teil der Personalkosten kommt vom Finanzamt zurück.
  2. Die Dokumentation erhöht den Wert. Vorhabenbeschreibung, Experimente und Ergebnisse, die du für die BSFZ brauchst, sind auch für Käufer und Lizenznehmer ein Nachweis.
  3. Die Rechte bleiben bei dir. Die Zulage ändert nichts daran, wem der Code gehört. Wenn du ihn später lizenzierst, gehören die Einnahmen deiner Agentur.

Wie du eigenen Code verwertest, steht in Softwarelizenz. Wie Lizenzerlöse besteuert werden, steht in Steuern auf Lizenzeinnahmen. Was dein Code wert ist, steht in Was ist Code wert?.

Häufige Fragen

Ist Softwareentwicklung über die Forschungszulage förderfähig?

Ja, wenn das Vorhaben zu Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung gehört (§ 2 Abs. 1 FZulG). Die BSFZ prüft drei Kriterien: Neuartigkeit, technisch-wissenschaftliche Risiken und planmäßiges Vorgehen. Die Anpassung bekannter Technik an einen Kunden reicht dafür in der Regel nicht.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja. Den Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ kann man vor, während oder nach dem Vorhaben stellen. Den Antrag beim Finanzamt stellst du nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 5 Abs. 1 FZulG), mit Fristen, die die BSFZ in ihren FAQ beschreibt.

Wer bekommt die Zulage bei Auftragsentwicklung?

Bei Auftragsforschung setzt der Auftraggeber einen Anteil des gezahlten Entgelts als förderfähige Aufwendungen an (§ 3 Abs. 4 FZulG), wenn der Auftragnehmer seine Geschäftsleitung in der EU oder im EWR hat (§ 2 Abs. 5 FZulG). Für deine Kunden kann das ein Argument sein, ein Forschungsvorhaben bei deiner Agentur zu beauftragen.

Kostet die Bescheinigung der BSFZ etwas?

Die erste Bescheinigung für ein Wirtschaftsjahr ist gebührenfrei. Für weitere Bescheinigungen desselben Wirtschaftsjahres können Gebühren erhoben werden (§ 6 Abs. 5 FZulG).

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